Kommentare (3)
Gewichtiger Unterschied zum deutschen Bundesrat sind...
Nach der 1.Kammer - der Nationalrat - Österreichs gibt es den Bundesrat als 2. Institution.Er ist der Vertretungskörper der Bundesländer auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Bundesrates wird als Bundesratspräsident bezeichnet. Die Mandatare führen den Titel Mitglied des Bundesrates.
Im Gegensatz zu Deutschland besitzen die Räte das Recht des freien Mandates.Jedes Mitglied kann frei abstimmen, *** es gibt keinen Klubzwang zur Blockabstimmung in Fraktions- oder Länderblöcken.In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives (d. h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt. In Deutschland ist der Bundesrat absolut mitbestimmend bei der Gesetzgebung, voll Vetoberechtigt, Letztes Veto kann der Bundespräsident noch durch Unterschriftverweigerung geben..............-sh- ...*** so sagt man...
shadow 09.08.2007
"Bundesrat" in der Schweiz:
ist das 7-köpfige Regierungskollegium, jedes Mitglied (d.i.jeder Minister) ist ebenfalls ein "Bundesrat". Der im Rotationsprinzip nach einem Jahr wechselnde Vorsitzende des Bundesrates ist der "Bundespräsident".Dem österr. Bundesrat entspricht in etwa der "Ständerat", ugs. scherzhaft "Stöckli"(d.i. Altenteil)
Koschutnig 09.06.2008
Sowohl in Österreich als auch in der BRD vertritt der
Bundesrat die Bundesländer, wenn auch Unterschiede existieren, z.B.:
Während die Mitglieder des Bundesrats in Deutschland Regierungsmitglieder der 16 Landesregierungen sein müssen und für ihre Tätigkeit im Bundesrat nicht besonders entlohnt werden, werden die Mitglieder des österr. Bundesrates von den 9 Länderparlamenten ("Landtagen") delegiert und erhalten für ihre Tätigkeit ein Gehalt.
Koschutnig 09.06.2008