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Landesgericht

das,

Landgericht, Gericht 1. Instanz


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Halawachl
Erstellt am: 03.01.2008
Bekanntheit: 80%  
Bewertungen: 6 0

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Kommentare (2)


Landesgericht
Die 20 Landesgerichte sind Gerichte 1.Instanz in jenen Zivilrechts- und Strafsachen, die nicht in die Kompetenz der Bezirksgerichte fallen (wofür Streitwert oder Delikt ausschlaggebend sind). Sie fungieren weiter als Gerichte 2.Instanz für die Urteile der Bezirksgerichte.
Halawachl 03.01.2008


Entspricht einem Landgericht in Deutschland.
Das deutsche Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Kompetenzbereich eines Oberlandesgerichts dar.Die österreichischen Landesgerichte, die nicht in einer Landeshauptstadt ansässig sind, hießen vor 1993 Kreisgerichte (eine Ausnahme war das Landesgericht Feldkirch). In der DDR entsprachen die "Kreisgerichte" jedoch den österr. Bezirks- bzw. den bundesdeutschen Amtsgerichten.
Koschutnig 10.02.2012



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