0 stars - 4 reviews5


einantworten

-, -en

den Erbschein ausstellen


Wortart: Verb
Tags: Rechtssprache
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 19.05.2008
Bekanntheit: 50%  
Bewertungen: 1 2

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Kommentare (2)


Stehen die Erben und ihre Quoten fest und ist die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen, so hat das Gericht den Erben die Verlassenschaft einzuantworten
source: Jusline.at, § 177 AußStrG
Der Nachlass wurde am 1. 3. 2007 an die nunmehrige Beklagte als bedingt erbantrittserklärte Testamentserbin eingeantwortet.
source: RIS-Dokument, OGH Entscheidung v. 27.01.2009 GZ 8ObA65/08d
§ 819 ABGB:
"Sobald über die eingebrachte Erbantrittserklärung der rechtmäßige Erbe vom Gerichte erkannt, und von demselben die Erfüllung der Verbindlichkeiten geleistet ist, wird ihm die Erbschaft eingeantwortet und die Abhandlung geschlossen."
§ 177 ABGB:
"Stehen die Erben und ihre Quoten fest und ist die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nachgewiesen, so hat das Gericht den Erben die Verlassenschaft einzuantworten (§ 797 ABGB)."
Kommentar: Hat das Gericht die rechtmäßigen Erben festgestellt, und haben diese die erforderlichen Erfüllungsnachweise erbracht, wird ihnen die Erbschaft eingeantwortet und die Abhandlung für beendet erklärt (§§ 819 Satz 1 ABGB und 174 AußStrG).
source: Michael Kucharski, Austriazismen im Erb- und Familienrecht, Diplomarbeit, Univ. Wien 2009, Seite 104

Koschutnig 19.05.2008


Der Nachlass des am 30.7.2010 verstorbenen Erich Engelbert S* wird aufgrund der aus dem Titel des Gesetzes abgegebenen unbedingten Erbantrittserklärung unter Hinweis auf die Erbsentschlagung der drei Kinder der erblichen Witwe Maria S* zur Gänze (100 %) in ihr Eigentum eingeantwortet. Es wird festgestellt, dass die eingeantwortete Erbin Maria S* zum Kreis der gesetzlichen Erben … gehört.“
source: RA Nademleinsky.at

Lupina 31.01.2022



Neuer Kommentar


Melde Dich an und erstelle einen neuen Kommentar.
Anmelden



Facebook   Xing   Twitter

Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das Österreichische Volkswörterbuch ist ein Verzeichnis von österreichischen Wörtern. Als Volkswörterbuch stellt es nicht nur die Sprache der Bevölkerung dar, sondern bietet jedem die Möglichkeit selbst mit zu machen. Momentan sind über 1400 Wörter im Wörterbuch zu finden und über 10.000 Wörter wurden schon eingetragen.

Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

Im österreichischen Volkswörterbuch gehen wir darüber hinaus und bieten eine einzigartige Sammlung von Dialekten, Austriazismen und generell wichtigen Wörtern in Österreich. Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig. Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Zusätzlich umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich.

Daneben gibt es in Österreich neben der hochsprachlichen Standardvarietät noch viele zahlreiche regionale Dialektformen, hier besonders bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache oft genutzt, finden aber keinen unmittelbaren Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als Standardwerk oder Regelwerk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprache interessierten Personen.