Kommentare (5)
Ganz auf dem Laufenden bin ich nimma,
aber, was ich so mitgekriegt habe, ist die "Regie" von einer - vom Gehalt abgezogenen (!) - Netzkarte abgelöst worden.
JoDo 03.06.2008
doch, JoDo, bist Du ;)
sowohl aktive, als auch schon in Ruhestand/Pension befindliche Eisenbahner können für sich, den Ehepartner und mj. Kinder fakultativ diese kostenpflichtige 'Sozialleistung' beantragen. Diese aktuelle Lösung ist ein Vorteil für Vielfahrer.
Wenigfahrer, bei denen sich eine Netzkarte wegen der monatlichen Abzüge nicht rechnet, sind benachteiligt gegenüber der früheren Regelung, wo die Vorlage des 'Bahnausweises' zum Erwerb kostenbegünstigter Einzelfahrkarten berechtigte und zusätzlich pro Jahr zwei (Inlands-)Freifahrtscheine (Start-und Zielbahnhof hatte man selbst einzusetzen, die zu benützende "Klasse" [1.oder 2.] war abhängig vom Dienstrang)ausgegeben wurden. Aktive hatten im Zweijahresrhythmus die Möglichkeit, sowohl für sich selbst, als auch für die berechtigten Angehörigen einen Auslandsfreifahrtschein (gültig für Hin-und Rückfahrt) zu beantragen.
System1 04.06.2008
Danke "yon"!
für die umfassende Recherche, SUPER!
JoDo 04.06.2008
Bundesrat Dr. Schambeck: «Meine Damen und Herren! Ein Ergebnis und eine Folge dieses Gesetzes ist, daß wir selbst ab 1. Jänner nicht die Möglichkeit haben, mit der Bahn zu fahren, aber alle
Regiefahrer der Bundesbahn erhalten bleiben. Ich gönne es ihnen, denn ich schätze ihre Leistung, nur... ». (616. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich, 25.-26. Juli 1996)
Koschutnig 04.09.2014