Kommentare (3)
Kein Schreibfehler!
ugs. Gefangenenhaus vs. Amtssprache! Nie dem Volk aufs Maul geschaut!
Jedesmal, wenn ich einst an der jetztigen "Justizvollzugsanstalt" in Klagenfurt vorbeikam,
störte mich der vermeintliche Fehler auf der Tafel "
Gefangenhaus".
Aber die Tafel war tatsächlich "korrekt", s.:
* «In den
Gefangenhäusern der Gerichtshöfe und der Wiener Bezirksgerichte wird der Verwaltungsdienst durch Verwaltungsbeamte der Justizanstalten, der Gefangenaufsichtsdienst durch Justizwachebeamte versehen.» (§ 29,2 GVGO)
* « Die Vorsteher der Gerichtshofgefängnisse (§ 621) haben am ersten Werktag jedes Monates eine Übersicht über den Belag des
Gefangenhauses am letzten Tag des Vormonates unmittelbar dem Bundesministerium für Justiz vorzulegen.» (§ 91, 1a GVGO)
Allerdings: In Wien-Josefstadt steht in großen Lettern über dem Eingangdes "Landl": "Gefangen
enhaus beim Landesgericht für Strafsachen Wien" - (Bild auf WP:
http://de.wikipedia.org/wiki/Justizanstalt ) -
laut Amtsösterreichisch mit 2 teuren Buchstaben zuviel!
Koschutnig 12.06.2008
Gerade schreibt mir der Autor,
dass es sich hier um
keinen Schreibfehler handelt (Gefangen
enhaus)!
Sogar der DUDEN kennt das Wort:
"Treffer in der Duden-Suche
Ge|fan|gen|haus, das (österr., bes. Amtsspr.): Gefangenenhaus."
Nur ich nicht.
Jetzt bin ich völlig ratlos ...
JoDo 12.06.2008
Was mich interessieren würde: Woher hat Amalie bei ihrer österr. "
Liesl" diese deutsche(!?) Erklärung, die Duden doch als "österr., bes. Amtsspr" bezeichnet?
Das Schild, das ich im Erstkommentar erwähnt hab, ist übrigens seit Jahren von jenem Gebäude verschwunden, schließlich ist ja eine "JA" aus dem Haus geworden.
Koschutnig 24.10.2016