Kommentare (8)
Koschutnig 28.11.2009
Schon zurückgezogen,
der "Semmelkrenn" wurde durch "Petite" ersetzt! Das Doppel-n ist mir leider auch beim Apfelkren passiert, hier wie dort großer Ko-Tau!!!
albertusmagnus 28.11.2009
Oje
Da wird mein geistreicher Kommentar auch überflüssig ...
JoDo 28.11.2009
Gefunden: "Petite=Betrug"
Archiv für Kriminologie. Unter bes. Berücksichtigung der gerichtlichen Physik, Chemie und Medizin , Bd. 14/15, Lübeck 1904, S. 207 und "Gaunerwörterbuch für den Kriminalpraktiker",
München 1922, S. 66
vgl. englisch "petty crime": kein Schwerverbrechen
s.a. Eintrag "Petite schieben"
Koschutnig 28.11.2009
Auch was gefunden:
http://www.brandeins.de/archiv/magazin/wir-rechnen-mit-allem-die-kunst-der-improvisation/artikel/das-kleine-wirtschaftswoerterbuch-oesterreichisch-deutsch.htmlDemzufolge könnte es sich schon um einen Austriazismus handeln.
JoDo 28.11.2009
Gauner gibt es überall!
Koschutnig 28.11.2009
Keinesfalls Ö!
Mahmut 25.03.2010
"Weaner Kriminal ABC" *):
"Petite: vorsätzlicher Betrug | Ganovensprache" *)
...die gebräuchlichen Ausdrücke der in der Gaunersprache verwendeten Ausdrücke, alphabethisch aufgelistet. Viele Ausdrücke sind nicht mehr geläufig oder verschwunden.
An der Vervollständigung wird weitergearbeitet. -
Wolfgang Schulz im Jänner 2009 http://tinyurl.com/ycncutg Armin Eidherr:
"Jiddische Kultur und Literatur aus Österreich" (= Zwischenwelt Bd. 8) Klagenfurt 2003, erklärt:
"Petite - Betrügerei, Gaunerei, auch: günstige Gelegenheit," S. 247)Allerdings befasst sich auch das antisemitische Machwerk
"Das jüdische Gaunertum" (1939) aus dem Hoheneichen-Verlag der Nazi (siehe Wikipedia) mit der "Petite" und behauptet, dass unter dem Wort
"Petite":
"das sich im jüdischen Jargon im Sinn von `Betrug´ durchgesetzt hat, die kleine Durchstecherei verstanden wird, die zwar auch ein Betrug ist, aber jene Form wählt, in der sie trotz
ähnlicher Wirkung nicht zu belangen ist. [Der jüdische Händler sei zumeist]
nur ein Petite-Macher und als solcher betrügt er nicht nur seine Kunden, sondern prellt auch Gesetz und Gericht. Und das ist der vollkommene Händler-Kaufmann!" S. 175f.
Koschutnig 25.03.2010