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Klassenbucheintragung

die,

Klassenbucheintrag


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 01.03.2010
Bekanntheit: 20%  
Bewertungen: 1 2

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Kommentare (4)


Beim "Einsagen" eingefallen:
„Klassenbucheintrag“ ist die übliche Bezeichnung dieses pädagogischen Horrors in Deutschland, allerdings kommt dort auch die in Österreich übliche Form „Klassenbucheintragung“ vor, z. B. die Chronik solch für die Nachwelt aufgezeichneten "Schülerfehlverhaltens" aus 25 Jahren an der Walter-Bader-Realschule in Xanten am Rhein. http://www.kle.nw.schule.de/wbrsx/chronik/klassenbuch/klassenbuch.htmSuchmaschinen werfen jedoch 10x häufiger "-eintrag" und "-einträge" als "-eintragung" und "-eintragungen" aus. Ein „Eintrag“ gilt offensichtlich als Disziplinarmaßnahme ("Vermerk oder Eintrag ins Klassenbuch", Raunerschule Kirchheim, BW; "drei Bemerkungen entsprechen einem Eintrag", Kopernikus-Realschule Bad Mergentheim). Literarische Berühmtheit erlangte die „Klassenbucheintragung“ durch Friedrich Torbergs "Schüler Gerber" (1930). Gerber muss den Lehrern gegenüber immer wieder Niederlagen einstecken, wobei eine der schlimmsten eine misslungene Boykott-Aktion im Französisch-Unterricht wird, für die er sich entschuldigen muss, um die deshalb erfolgte „Klassenbucheintragung“ wieder rückgängig zu machen.

Mag. Maria Steck, Schulpsychologische Beratungsstelle Krems, zeichnet eine 9-stufige Verhaltenspyramide, wo auf den Ebenen 1,2,3, 5, 6, und 9 die „Klassenbucheintragung“ die wesentliche Rolle spielt – so, als ob diese selbst eine Disziplinarmaßnahme darstellt, was sie ja nicht ist, wenn auch Schüler wie Lehrer dies so sehen("Mögliche Konsequenzen für störendes Verhalten") http://tinyurl.com/yb65zt7

Die Eintragung von erzieherischen Maßnahmen im Klassenbuch ist jedoch weder im jetzt geltenden Schulunterrichtsgesetz vorgesehen (§ 47 : "Mitwirkung der Schule an der Erziehung": http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug_teil2.xml),
noch in der Verordnung betreffend die Schulordnung (Fehlverhalten: § 8 (1)b : http://tinyurl.com/ylzrhds) enthalten.

Regelungen wie »Bei wiederholten oder schwerwiegenden Regelverstößen wird ein Vermerk ins Klassenbuch eingetragen (unter der Spalte „Bemerkungen“ und färbig gekennzeichnet!)« und
» Bei drei oder mehr Eintragungen im Klassenbuch beantragt der KV ein „zufriedenstellend“, bei sechs oder mehr Eintragungen ein „wenig zufriedenstellend“ » in Hartberg ( http://tinyurl.com/yj8p5u5) mögen im Hinblick auf Schüler Gerbers Ängste wegen seiner einmaligen „Klassenbucheintragung“ milde erscheinen, sind aber ihrem Wesen nach ebenso antiquiert.
Koschutnig 01.03.2010


Gleich!
Das wird beides sowohl in Österreich als auch in Deutschland angewandt!
nachita 03.03.2010


Eintragung f. versus Eintrag m.:
Zumindest an einigen dt. Schulen wird da ein Unterschied gemacht: »Schulordnung der

GHWRS Winterlingen
6. Eintragungen im Klassenbuch
Vermerk: Ein Verhalten, das nicht toleriert werden kann, einen Eintrag aber nicht rechtfertigt, wird als Vermerk im Klassenbuch aufgenommen.
Ein Vermerk ist mit einer pädagogischen Maßnahme durch den eintragenden Lehrer verbunden.
Eintrag: Wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet, erhält er einen Eintrag.
Bei jedem Eintrag ins Klassenbuch erfolgt eine Meldung an das Rektorat und die Erziehungsberechtigten werden verständigt. Im Anschluss führt der betreffende Lehrer ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, dem betreffenden Schüler und zieht gegebenenfalls den Klassenlehrer hinzu.
Bei drei Einträgen tritt die Klassenkonferenz zusammen und beschließt weitere Maßnahmen.
« http://www.ghswin.bl.bw.schule.de/schulbild/seite2.html
Sogar eine Eintragung des Eintrags gibt´s:
Schulordnung nach dem baden-württembergischen Schulgesetz an der Johannes-Widmann-Schule, Maichingen:»3.2. Der Eintrag wird vom Lehrer mit Datum und Unterschrift. im Klassenbuch vermerkt, die Erziehungsberechtigten werden schriftlich mit Mitteilungsblatt über das Sekretariat benachrichtigt. Der Grund des Eintrags muss ersichtlich sein, der Schüler hat das Recht, vor der Eintragung dazu Stellung zu nehmen.
Der Eintrag erfolgt bei
- drei Vermerken im Klassenbuch

- wiederholten „einfachen" Verfehlungen, die zu Belehrungen, Ermahnungen
und Verwarnungen führten...
« http://www.jws-maichingen.de/schulordnung.htm

Aber zu bunt wird's an der Dr.Johannes­-Faust-GHR-­Schule Knittlingen:
Dort wird bei den "Erziehungs­ und Ordnungsmaßnahmen" unterschieden zwischen blauen Vermerken ("bei wiederholter Auffälligkeit") und roten Vermerken "bei gravierenden Vorkommnissen"! http://tinyurl.com/qhfnfaw

In Österreich hingegen ist die Klassenbucheintragung selbst keine Disziplinarmaßnahme und als solche seit vielen Jahrzehnten nicht mehr vorgesehen. Man kann ja durchaus auch positive Bemerkungen schriftlich festhalten.
Koschutnig 03.03.2010


Robert Sedlaczek:
»Hier wird über die Unterschiede zwischen dem österreichischen Deutsch und dem deutschen Deutsch diskutiert. ....
Wir sagen eher „die Eintragung/die Eintragungen“, in Deutschlad verwendet man eher „der Eintrag/die Einträge“. Der Ausdruck „Klassenbucheintragung“ ist mir noch aus meiner Schulzeit in Erinnerung. Ist für mich unvorstellbar, dass man das „-ung“ weglässt. Kleine Unterschiede, große Wirkung!«
source: Sedlaczek, "Die Wollmäuse", Das österreichische Deutsch, Kommentare

Lupina 17.08.2018



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