Kommentare (2)
"Veraltet, noch landschaftlich"
sagt DUDEN, dochunter den ersten 20 gefundenen Beispielen, wo mit "Verantwortung" eine Erklärung des/der Angeklagten gemeint ist, befand sich kein einziges aus Deutschland.
*Karl Kraus: "
Der Inspectorstellvertreter kam vor die Geschwornen, von denen sechs ihn eines schweren Verbrechens gegen die Sittlichkeit schuldig erkannten; er wurde freigesprochen. Seine Verantwortung, dass er unmittelbar vor der Ernennung zum definitiven Inspector stehe und dass man ihm also eine so schwere Disciplinverletzung in dieser Zeit - nicht zumuthen könne, hatte Eindruck gemacht. ("Gestionen der Wiener Polizei", in: Die Fackel 2 (1900) Nr. 32, S. 24-25
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Gerade in diese Richtung zielte aber die Verantwortung des Beschuldigten, er habe, soweit er nicht aus reiner Gefälligkeit gegenüber Verwandten oder Kollegen tätig geworden sei, lediglich als Vizebürgermeister - und wohl auch als politischer Mandatar - Rechtssuchenden aus sozialen Rücksichten geholfen. OHG GZ 6Ob655/85
http://tinyurl.com/3o6s7n8 *
Dieser Teil der Verantwortung dieser beiden Beschuldigten ist zu deutlich darauf angelegt, für ihre folgende Handlungsweise eine scheinbare Rechtfertigung zu suchen Kurt Bauer: „Die Kämpfe am Pyhrnpass am 26. Juli 1934, S. 2
http://tinyurl.com/3pj8qjv*
Auf Grund der gepflogenen Erhebungen, der Verantwortung der Beschuldigten NN,, weiters der Aussage der Zeugen NN. sowie der Erhebungen des tschechischen Staates, […], hat das Gericht festgestellt und als erwiesen angenommen, dass im Herbst 1944 ein Flüchtlingslager in Engerau (Petrzalka) errichtet wurde LG Wien, (Volksgericht) GZ. Vg 1a Vr 564/45 ( Urteil v.17. Aug. 1945 mit
3 Todesstrafen)
http://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/Urteil_Engerau_1.php*
Sie fußt in diesem Belange in der von allen drei Beschuldigten gewählten Verantwortung, es sei nicht gezielt worde […]Wird von dieser Verantwortung ausgegangen, so …[…] Die Verantwortung der Beschuldigten geht dahin, ihr Tun sei […] Diese Verantwortung kann nicht als Versuch angesehen werden, … Norbert Leser: "1927, als die Republik brannte: von Schattendorf bis Wien", S. 130
http://tinyurl.com/4xhslwt *
Dazu verweist das OLG zuerst auf die „gegenteilige Verantwortung“ des Beschuldigten vor dem Haftrichter: „Ich kann angeben, dass die Verletzungen vom 7. Jänner und 8. Jänner 2011 nur von mir stammen“ Vorarlberg Online: Causa Cain.
http://tinyurl.com/3qht52h *
Deutlich wurde aber in den Eingangsstatements der Rechtsanwälte die bisherige Verantwortung der Beschuldigten, die von gegenseitigen Schuldzuweisungen bis zum Beitrag reichten.News.at 12.3.2008
http://tinyurl.com/3mq9jz2 "leugnende Verantwortung", "groteske Verantwortung" usw.
http://tinyurl.com/43ymcn2 Koschutnig 26.08.2011