Kommentare (4)
  
Braucht Recht(s)sprechung Rechtssprache?
•	Duden online 10048606  
 http://tinyurl.com/4yc2fsl"Amtswegigkeit, die. Wortart: Substantiv, feminin. Gebrauch: österreichische Rechtssprache.
Bedeutung: Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat"
* Strafprozessordnung 1975, 
1. Teil, 1. Hauptstück: Das Strafverfahren und seine Grundsätze.
§ 2.  Amtswegigkeit  
(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären. http://tinyurl.com/3wnav2e*
Die Unfallsversicherung ist der einzige Sozialversicherungszweig in Österreich, für den das Prinzip der Amtswegigkeit gilt: Für die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines Leistungsanspruches ist grundsätzlich kein Antrag des Betroffenen nötig. http://tinyurl.com/3gl2n3f*
Das Verfahren betreffend Unterhaltsansprüche von Kindern ist grundsätzlich vom Untersuchungsgrundsatz  der Amtswegigkeit geprägt.  http://www.familienrecht.at/index.php?id=4009   Koschutnig  06.09.2011
auch interessant:
(Heinrich) Strecker war 1934 Gauobmann und Landeskulturleiter der im Austrofaschismus verbotenen NSDAP und der Nationalsozialistischen Kulturgemeinde Österreichs und somit „
von amtswegen“ Mitglied der österreichischen NSDAP.
 http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Strecker_%28Komponist%29Heinrich Strecker (* 24. Februar 1893 in Wien; † 28. Juni 1981 in Baden bei Wien) war ein österreichischer Komponist von Operetten und Wienerliedern.
 http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegenEX OFFICIO  
 JoDo  06.09.2011
"Amts- und Juristensprache"
 ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen
Die Beurteilung "Unüblich und unpassend""(2011-10-20 
06:57:07, angeblich aus Stadt Salzburg)und die mit der Beurteilung ausgedrückte Forderung nach Entfernung  stehn am falschen Ort und  sollte  an diejenigen   gerichtet werden, die das österr. Deutsch auf diese Weise erweitern.  
 Koschutnig  10.11.2011
von Tempestas: "unüblich und unpassend" - 
doch wer außer   ein österr. Jurist  kann's so wunderwunderschön ausdrücken?
VwGH:   «
Amtswegigkeit und Mitwirkungspflicht der Partei
Nach stRsp /= ständiger Rechtssprechung/ korrespondiert dem Grundsatz der 
Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens eine Verpflichtung der Partei, an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes mitzuwirken, wenn der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach den materiell-rechtlichen Verwaltungsvorschriften zu beachtenden Tatbestandsmerkmale faktische Grenzen gesetzt sind» ( jusguide.at)  
 Koschutnig  31.07.2014