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Versprochen ist versprochen
»Promesse, die.
Wortart: Substantiv, feminin
Gebrauch: österreichisches Bankwesen,
sonst veraltet«sagt der DUDEN online
* Finanz-Lexikon: »lat.= promittere, versprechen;
1. Zahlungsversprechen, das als Schuldschein oder Wechsel verbrieft ist I
2. schriftliches Lieferungsversprechen, Lieferschein
3. Eigenwechsel«
http://www.bankkonditionen.at/service/lexikon* WKO - Immobilien ABC:
»Promesse: Zahlungs-, Lieferungs- bzw. Leistungsversprechen, z.B. Darlehenspromesse einer Bank.«
* »Dabei handelt es sich um eine Zusage, zukünftig eine Garantie - mit bereits feststehender Laufzeit, Höhe und Garantieart - während der Gültigkeitsdauer der
Promesse auszustellen.
Promessen werden verwendet, wenn Ihr Geschäftspartner sicher gehen will, eine vereinbarte Garantie im Falle der Auftragserteilung an Sie auch tatsächlich zu bekommen.« (
http://www.coface.at/CofacePortal/AT/)*"Vom Christkindlmarkt" in "Wiener Blut"(1873) von Friedrich Schlögl: »Damit will ich nun nicht behaupten, daß sich nicht auch noch einzelne Schwärmer finden, welche für eine Kredit
promesse oder ähnliche Wertfiktionen, die nur der edelsten Anspruchslosigkeit genügen, Sympathie fühlen,...«
*Posting: »Beim Förderansuchen an die Landesregierung muss man unter anderem die geplante Finanzierung angeben, also EK- und Darlehensbetrag. Allerdings wird verlangt,[...] dass man zum Zeitpunkt des Förderansuchens eine
Darlehenspromesse vorlegt.[...]
Jetzt meine Frage: Wo soll ich eine
Darlehenspromesse herzaubern, wenn ich erst ein Jahr später darüber verhandeln werde?[...]
Nur zur Sicherheit:[...] es geht rein um die
Promesse!« (mikee, 22.4.04
http://www.energiesparhaus.at/)*REP. ÖSTERREICH - Bundesvergabeamt, Senat 17,
GZ: 17N-54/05-47,
Bescheid:
»Nach Punkt 19 der Ausschreibungsbedingungen sei dem Angebot eine Absichtserklärung („
Promesse“, „Letter of intent“) zur Ausstellung einer
Vertragserfüllungsbürgschaft für den Fall der Auftragserteilung in Form einer
Bankgarantie über 10 % der Angebotssumme zwingend beizuschließen gewesen.
Bei der Angebotsöffnung habe sich ergeben, dass die in Aussicht genommene
Zuschlagsempfängerin eine derartige
Promesse nicht vorgelegt habe. Ein
Nachreichen der
Promesse sei in den Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen.
Das Fehlen der
Promesse stelle nach den Bedingungen der mittlerweile
unanfechtbar gewordenen Ausschreibung einen unbehebbaren Mangel dar, weshalb
dieses Angebot auszuscheiden sei.« (
http://www.bva.gv.at/Entscheidungen/Archiv/Volltext2005/Documents/17N540547BBa.pdf)* Landesrecht Salzburg: »Unterlagen für einzelne Förderungssparten.
§ 37:
Folgende Unterlagen sind jedenfalls vorzulegen: [...]
-
die Baubewilligung samt Bauplan und Lageplan;
- die
Promesse über das aufzunehmende Hypothekardarlehen im Original;
- ein Grundbuchsauszug im Original...«
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Dokumentnummer=LSB40011451 Wenn auch "sonst veraltet", so ist der Begriff doch auch z.B. im "Gabler" (
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/promesse.html) enthalten:
»Urkunde, in der eine Leistung (bes. Lieferung von Effekten) versprochen wird.«
Koschutnig 28.09.2013