Kommentare (1)
Zwar gibt's keine, aber sie laufen herum.
Zunächst eine Bemerkung zur Gleichsetzung: Natürlich ist eine solche Übersetzung selbst bei einer genauen Entsprechung von polit. Institutionen versch. Staaten nicht völlig korrekt, denn Eigennamen sind eben eigene Namen.
Beim gutmenschigen Tschendern ("G-") ist aus der ohnehin schon unrichtigen "Frau Nationalrat" nun eine "Nationalrätin" geworden, die auch keine ist (korrekt wäre nämlich "Abgeordnete zum Nationalrat" (nicht falsch auch: "Nationalratsabgeordnete"). Aber das Volk...:
• "Eva-Maria Himmelbauer. Unsere
Nationalrätin fürs Weinviertel". (
https://de-de.facebook.com/EvaMariaHimmelbauer) • "Viele Anregungen wurden
Nationalrätin Claudia Durchschlag mit auf den Weg nach Wien gegeben."
(Bezirksrundschau Grieskirchen am 02.12.2013 Mein Bezirk.at)
• "
Nationalrätin für Telfs! Aslan schafft Einzug. Mit 22 Prozent der Stimmen holte sich die politische Gruppierung der neuen
Nationalrätin in der Marktgemeinde Platz eins."
http://www.rundschau.at/artikel/100918• "LGF Astrid Stadler als
Nationalrätin angelobt. Mit Freude können wir vermelden, dass unsere Landesgeschäftsführerin und
Nationalrätin heute im Nationalrat angelobt wurde."
http://www.aab-tirol.at/nachrichten • "Die Junge Generation Niederösterreich freut sich nun eine
Nationalrätin und damit direkte Mitgestalterin der Bundespolitik in ihren Reihen zu haben."
http://www.jgnoe.at/artikel/wir-sind-nationalraetinIn der Schweiz allerdings gibt’s die
Nationalrätin nicht nur unrichtig wie in Österreich, sondern semi-hochoffiziell. Selbst auf der Homepage des CH Parlaments findet sich der Satz: „Will eine
Nationalrätin oder ein Nationalrat das Wort ergreifen, meldet sie oder er sich schriftlich beim Präsidenten." Der Status des Wortes entspricht dort offenbar dem des Schwyzerdütsch: zwar nicht amtlich, jedoch angesehen und auch bei offiziellen Anlässen verwendet.
Koschutnig 09.01.2014