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Nicht leitende, verdienstvolle Lehrpersonen
an Volks-, Haupt-, NM-, Berufs- und Fachschulen können nach Erreichen eines beträchtlichen Alters vom Herrn BP mit diesem "Berufstitel"
Schulrat ausgezeichnet werden;der Berufstitel
"Oberschulrat" ist an Volks-, Haupt-, NM- und Berufsschulen, jedoch nicht an allen Fachschulen den Schulleitern vorbehalten.Die beiden Begriffe
"Schulrat" und "Oberschulrat" sind in Österreich ausschließlich Titel für Lehrkräfte, und mit diesen beiden Titeln ist hierzulande keinerlei sonstige Funktion mehr verbunden. Von grober Ahnungslosigkeit zeugt daher die 'KRONE'-Schlagzeile (10.09.2008): "
Schulrat warnt vor Scientology-naher Organisation", denn die warnende Post kam vom Wiener
Stadtschulrat, und der, ja, der ist eine Behörde. Wissen sollte man das halt!
»Wir feiern ein Fest der Freude, die uns erfüllt in dieser Zeit.
Das ist doch ein Grund zu singen, ja unsere Freude klinget weit
Wir haben eine
Frau Schulrat , ist das nicht wunderschön.
Wir wünschen unserer
Frau Schulrat viel Glück und Wohlergehen.
[…]Text angepasst von Frau Lehrer D….er. «
(www.vskarlstein.ac.at/aktuelle)
Laut Rundschreiben des BKA GZ 111.000/0007-I/1/a/2009 vom 9. Februar 2010:
Schulrat / SchulrätinFür Lehrer der Verwendungsgruppe L2 ab VS, HS, ASO, PTS, BS.
Für Lehrer der Verwendungsgruppe L3.
Voraussetzungen:
a) ausgezeichnete Dienstbeurteilung und Zusatzkriterien
b) 26 Jahre im Schuldienst
Oberschulrat / OberschulrätinVoraussetzungen:
Pkt. a bis b - siehe Schulrat / Schulrätin
Für VS, HS, ASO, PTS: 6 Leiterjahre(NÖ Landeslehrer. aps-noe.at)
Koschutnig 28.02.2014