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Wahleltern

Pluralwort

Adoptiveltern


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 21.04.2014
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Duden: "Wahleltern, die. Wortart: Pluralwort .
Gebrauch: österreichische Amtssprache.
Bedeutung: Adoptiveltern"

* »Das Wahlkind ist neben den Wahleltern auch gegenüber seinen leiblichen Eltern erbberechtigt« (§ 199 ABGB).
* »In der Folge beantragten die Wahleltern den Widerruf bzw. die Aufhebung der Adoption mit der Begründung, dass ein schriftlicher Adoptionsvertrag fehle.« (Maria Macek, "Ausgewählte Rechtsprobleme von Adoption und anderen Formen doppelter Elternschaft", Diss. Wien 2004, S. 118)
* »Enttäuschte Erwartungen der Wahleltern über die Entwicklung des Wahlkindes bilden nach der österr. Rechtslage keinen Grund für die Aufhebung einer Adoption.«(ibid.) http://tinyurl.com/kjk25ez
* »Pflegekindschaft: nur Minderjährige, die nicht von nahen Verwandten oder Wahleltern gepflegt und erzogen werden.« (uibk.ac.at/zivilrecht Familienrecht Teil 5)
Koschutnig 21.04.2014



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