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Duden-online lässt wieder einmal aus:
„Gebrauch: schweizerisch. Bedeutung: Staatsanwalt bei einem Bezirksgericht“-
Und wo bleibt: „Gebrauch österreichisch?“
* »Zu
Bezirksanwälten (Vertreter des Staatsanwaltes beim Bezirksgericht) werden
Beamte des Fachdienstes mit langjähriger Praxis bei der Staatsanwaltschaft nach Ablegung der
Bezirksanwaltsprüfung ernannt. « (Recht und Gericht in Österreich, 12.5.2008, www.gericht.at)
• Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz:
§ 42. » (1) Bei der Behandlung von Anzeigen hat der
Bezirksanwalt die Vorschriften des § 8 Abs. 1 bis 4 anzuwenden.
(2) Ist der
Bezirksanwalt der Ansicht, daß der angezeigte Sachverhalt einen in die Zuständigkeit
des Gerichtshofes fallenden, von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Tatbestand verwirklicht, so hat er die Anzeige sofort dem Staatsanwalt vorzulegen.
(4) Die Durchführung von Vorerhebungen kann der
Bezirksanwalt ohne Einschaltung des Staatsanwaltes nur bei dem Bezirksgericht, bei dem er tätig ist, und bei den Sicherheitsdienststellen im Sprengel der Staatsanwaltschaft beantragen.« (BGBl 30.6.86,
http://tinyurl.com/kkb6s76• »Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die
Bezirksanwältinnen und
BezirksanwältenStF: BGBl. II Nr. 354/2011 § 1. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die
Bezirksanwältinnen und
Bezirksanwälte.§ 5. (1) Zum Ausbildungslehrgang sind nach Maßgabe des Bedarfs an
Bezirksanwältinnen und
Bezirksanwälten Bedienstete auf ihren Antrag zuzulassen, wenn sie den v4- und den v3-Kanzleikurs (oder eine gleichwertige Vorausbildung) sowie den Grundlehrgang für Rechtspfleger absolviert haben. « (
http://tinyurl.com/n4sdjte)* Autobiographisch 1: » E.L.,
Bezirksanwalt, STA Innsbruck.
20 Jahre Paukererfahrung. Seit Jahren den RA- und Notariatsanwärtern in den OLG-Sprengeln Innsbruck und Linz als Strafrechts-Pauker bekannt. « (egonius.at)
* Autobiographisch 2: »Ich bin seit 2011 als
Bezirksanwalt, in Wien tätig, davor war ich Leiter einer Zustellbasis im 1. Wiener Gemeindebezirk. Der Grund für meinen Wechsel war, dass ich gern einmal etwas komplett Neues ausprobieren und neue Erfahrungen in einem äußerst interessanten und spannenden Umfeld machen wollte. Ich habe daher […] eineinhalb Jahre in eine Ausbildung zum
Bezirksanwalt investiert. Dadurch ergeben sich für mich neue und interessante Perspektiven. « (
http://www.post.at/gb2011/Magazin) Koschutnig 26.04.2014
Rechnungshof: «Die Stellung der
Bezirksanwälte sollte neu und umfassend definiert werden. Der Anteil ihrer Kanzleitätigkeiten wäre zugunsten qualitativer Tätigkeiten gering zu halten.
Unter Berücksichtigung des gewandelten Berufsbildes der
Bezirksanwälte sollte eine entsprechende Ausbildungsregelung getroffen werden.
Die zentrale Ansiedlung der
Bezirksanwälte bei den Staatsanwaltschaften ist erwägenswert.» (www.rechnungshof.gv.at , 3.3.2010)
Koschutnig 01.08.2014