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Delogierung
Zwangsräumung einer Wohnung
Erstellt von:
Meli
Erstellt am:
25.07.2014
Bekanntheit:
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Bewertungen:
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Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.
Kommentare (1)
Auch Wiki führt dieses Wort für Ö:
Die Zwangsräumung, in der Schweiz auch Exmission, in Österreich auch Delogierung, einer Wohnung oder eines Grundstücks ist eine im Rahmen der Räumungsklage bzw. des Räumungsverfahrens erfolgende Maßnahme der Zwangsvollstreckung.[1]
Zwangsgeräumt wird ein Objekt, delogiert oder exmittiert aber ein Subjekt; der englische Ausdruck eviction hierfür bedeutet im Lateinischen sogar den Wiedereintritt des Besitzers (Gläubigers) in seine ursprünglichen Rechte.
Leisita-at-abwesend-de
27.07.2014
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