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Mietanbot

das, -(e)s, -e

Angebot an den Vermieter, eine Wohnung zu den angegebenen Bedingungen zu mieten.


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 06.09.2014
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (2)


Ein Mietanbot ist eigentlich das Gegenteil eines Mietangebots, betrachtet man all die "Mietangebote", die von den Eigentümern den wohnungsuchenden Interessenten offeriert werden, denn
»das Mietanbot ist ein verbindliches Angebot an den Vermieter, eine Wohnung zu den in seinem "Anbot"angegebenen Bedingungen anzumieten.« (mietervereinigung.at)
“Ein tückisches Rechtsinstrument“ nennt daher der Mieterschutzverband Wien das Mietanbot :
»Nach mehr oder weniger langer Wohnungssuche scheint ein konkretes Mietobjekt endlich passend zu sein. Sie teilen dies dem Makler mit und dieser „reserviert“ Ihnen die Wohnung, wenn Sie ein (zumeist vorgefertigtes) Mietanbot unterschreiben...
Unfair sind die in der Praxis üblichen Mietanbote deswegen, weil sie nicht chancengleich sind. Der einzige, der sich verpflichtet, sind Sie selbst als Mietinteressent/in « http://www.mieterschutzwien.at/
Koschutnig 06.09.2014


Außerdem:

https://mietervereinigung.at/851/Anbot
JoDo 06.09.2014



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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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