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Arbeitshauptlehrerin

die, -, nen

Amtsbezeichnung für Lehrkraft für Mädchenhandarbeiten mit langer Dienstzeit


Wortart: Substantiv
Tags: amtssprachlich,historisch
Kategorie: Arbeitswelt
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 01.04.2017
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Die 1953 eingeführten, nach Dienstalter verschiedenen Amtstitel (d.s. Amtsbezeichnungen) der nicht akademisch ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Pflicht- und Fachschulbereich gab es mit Ausnahme der Lehrerinnen für Mächenhandarbeiten - "Arbeitslehrerin, Arbeitsoberlehrerin" - lange Zeit nur in der männlichen Form. Der weitere, höchst beleidigende Umstand, dass einer Arbeitsoberlehrerin als einer Lehrkraft ohne Reifeprüfung das Erreichen der dritten und höchsten Stufe einfach verwehrt war, wurde erst 5 Jahre später beseitigt, als in der neuen "Amtstitelverordnung " auch die Amtsbezeichnung "Arbeitshauptlehrerin" enthalten war
Amtstitel: Lehrer mit einem das Unterrichtsfach bezeichnenden Zusatz: zum Beispiel Religionslehrer, Sonderschullehrer, Musiklehrer, Arbeitslehrerin

Oberlehrer mit demselben Zusatz: zum Beispiel Religionsoberlehrer, Sonderschuloberlehrer, Musikoberlehrer, Arbeitsoberlehrerin

Hauptlehrer mit demselben Zusatz: zum Beispiel Religionshauptlehrer,
Sonderschulhauptlehrer, Musikhauptlehrer, Arbeitshauptlehrerin
source: Landeslehrer-Amtstitelverordnung 1958


Gemäß einer weiteren Verordnung wurden ab 1978 keine Amtsbezeichnungen mit "-haupt-" mehr verliehen, doch konnten Lehrkräfte wie die Arbeitshauptlehrerinnen den ihnen bereits verliehenen "Amtstitel" weiterhin führen - in der Pension mit dem Zusatz "i.R.", wie dies für sämtliche österr. Amtsbezeichnungen gilt.
Arbeitshauptlehrerin i. R.
Hildegard Dorfinger aus Weyregg stellt im Dorfzentrum Steinbach eine kleine Auswahl Ihrer Aquarellbilder aus.
Am Freitag, 01.Juli 2016 um 19:00 findet die Vernissage im Dorfzentrum statt.
source: Steinbach am Attersee

Koschutnig 01.04.2017



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