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Senatspräsident (Gericht)

der, -en, -en)

Vorsitzender Richter


Wortart: Substantiv
Tags: Standard
Kategorie: Kleidung Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 25.06.2017
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Kommentare (1)


In Deutschland war Senatspräsident die Amtsbezeichnung für Richter, die an den Oberlandesgerichten und anderen höheren Gerichten der Länder sowie an den Bundesgerichten den Vorsitz innehatten. Mit der Reform der Amtsbezeichnungen im höheren Justizdienst in den 1970er Jahren wurde der Titel Senatspräsident abgeschafft und durch die Dienstbezeichnung Vorsitzender Richter ersetzt. In älteren Texten oder in Texten mit Bezug auf jene Zeit finden sich also immer wieder auch deutsche "Senatspräsidenten".

In Österreich ist der Senatspräsident immer noch ein Titel für Richter, die in einem Richtersenat an den Höchstgerichten und den Oberlandesgerichten (Gerichten 2. Instanz) den Vorsitz innehaben.
Am Obersten Gerichtshof führen zurzeit 12 Richter und 2 Richterinnen die Amtsbezeichnung „Senatspräsident des OGH“ (eigenartigerweise wird keine der Frauen als "Senatspräsidentin" bezeichnet, während es sehr wohl eine Reihe von Hofrätinnen gibt):
RICHTERINNEN UND RICHTER
Dem Obersten Gerichtshof gehören 60 Richterinnen und Richter an, nämlich seit 1. Jänner 2015 ....
source: OGH
In Entscheidungen des OGH werden Senatspräsidentinnen allerdings sehr wohl als solche bezeichnet:
Der Präsident, der Vizepräsident, Senatspräsidenten und Senatspräsidentinnen, die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Graz haben angezeigt, dass sie zu N.N. freundschaftliche Beziehungen unterhalten. Das Bestehen solcher Beziehungen ist geeignet, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit zweifelhaft erscheinen zu lassen und damit einen Ausschließungsgrund zu verwirklichen.
source: OGH v. 09.06.2009 GZ. 1Präs2690-2477/09i -
RIS

Auch das Landesgericht der oberösterreichischen Landeshauptstadt bekommt eine neue Spitze. Dr. Andre Starlinger, ehemaliger Richter und Senatspräsident am dortigen Oberlandesgericht, folgt Lehmayer nach und übernahm mit Anfang des Jahres die Funktion des Präsidenten des Landesgerichtes Linz.
source: Justiz.gv.at

Koschutnig 25.06.2017



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