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notioni͟eren



Beanstandung an andere Amtsstelle weiterleiten; mit einer Strafgebühr belegen


Wortart: Verb
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 11.12.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (2)


Recht mager ist die Bedeutungserklärung von Duden Online:
notionieren
Wortart: schwaches Verb
Gebrauch: österreichisch
BEDEUTUNGSÜBERSICHT: einer Behörde zur Kenntnis bringen
source: DUDEN
5.2.3. Gebühren- und Abgabengebrechen
Gebührengebrechen sind mittels Formular zur Behebung aufzufordern. Bei Nichtbegleichung sind die betreffenden Anträge zu notionieren. Zur Vorschreibung von Verwaltungsabgaben ist das entsprechende Formular (Formular 14 zu §§ 76 bis 78 AVG - Kostenbescheid;) zu verwenden.
source: BM für Inneres, Das Melderecht für Meldebehörden
In einem älteren Duden-Fremdwörterbuch (1966) findet man die danach mehrfach gespiegelte Definition:
notionieren] (lat). östr. für: mit einer Stempelstrafe belegen; beanstanden
source: DuEPublico.Uni Duisburg-Essen.de

Koschutnig 11.12.2017


Im k.k. Österreich des 19. Jh. wurde allerdings auch ganz anders "notioniert":
Die Polizeibehörden sind angewiesen, jeden Bettler ohne Unterschied einzuziehen; [...] diejenigen, welche von hier nicht abgeschafft werden können [...] sind nach Umständen entweder in das Zwangsarbeitshaus zu notionieren, oder dem hiesigen Magistrate zu übergeben, damit sie [...] als schwere Polizeiübertreter behandelt oder bestraft werden.
source: Johann Borschitzky, Handbuch des österreichischen Strafgesetzes über schwere Polizeiübertretungen (1844)
Die männlichen Zwänglinge aus Tirol waren nach der Statth.-Verord. 18/III 61 L. 25 zur Abgabe nach Graz, und nachdem das Zwangsarbeitshaus in Graz in eine Strafhaus umgewandelt worden war, nach Laibach zu notionieren
source: August Finger, Die Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten in Österreich (1897)

Koschutnig 11.12.2017



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Das Österreichische Volkswörterbuch ist eine Sammlung von österreichischen Wörtern. Als Volkswörterbuch stellt es nicht nur die Sprache der Bevölkerung dar, sondern bietet jedem die Möglichkeit selbst mit zu machen. Momentan sind über 1400 Wörter im Wörterbuch zu finden und über 10.000 Wörter wurden schon eingetragen.

Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich.

Daneben gibt es in Österreich neben der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache oft genutzt, finden aber keinen unmittelbaren Niederschlag in der Schriftsprache.

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