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Jụngbürger

der, -s, -

Jugendlicher, der in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintritt


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 22.02.2018
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 80%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (1)


Veraltet ist die „Jungbürger“-Definition des österr. AEIOU-Lexikons, seit der Nationalrat 2007 das Wahlalter für Bundeswahlen auf 16 gesenkt hat, sodass Wahlalter und bürgerliche Rechte der Volljährigkeit (die ohnehin 1973 von 21 auf 19 und dann 2001 auf 18 Jahre reduziert worden war) nun wohl für lange Zeit auseinanderklaffen:
Jungbürger, Jugendliche, die das aktive Wahlalter erreicht haben und die somit in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintreten.
source: AEIOU
Für die Schweiz aber mag die Definition des "Schweizerhochdeutsch"-Duden (2014) für "Jungbürger, Jungbürgerin" weiterhin gelten: "Person, die das Stimm- und Wahlalter erreicht hat."
Wer aber kam da ins Marktzentrum von Nussdorf, die 16- oder die 18-Jährigen?
Zur traditionellen Jungbürgerfeier lud die Gemeinde Nussdorf kürzlich in das Marktzentrum ein.Etwa die Hälfte der geladenen Jungbürger, exakt 14 an der Zahl, folgten der Einladung und nahmen die Gelegenheit wahr, ihren Heimatort und dessen Spitzenvertreter besser kennenzulernen
source: NOEN.at (106.16)
Wird das Wort allerdings außerhalb Österreichs oder der Schweiz gebraucht, beinhaltet es gewöhnlich keine spezielle staatsbürgerliche Qualifikation:
das Sozialprestige des Militärs ist in eher pazifistischen Gesellschaften wie Deutschland so niedrig, dass nur wenige Jungbürger in Uniform arbeiten möchten.
source: Michael Wolffsohn, Zum Weltfrieden (2015)

Koschutnig 22.02.2018



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