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Intabulatio̲nsklạusel

-, -n

Auflassungserklärung


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Gemeindeutsch
Tags: rechtssprachlich,veraltend
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 22.03.2018
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Selbst wenn das in Rede stehende Superädifikat vor Konkurseröffnung an Erich P übergeben und diesem eine "einverleibungsfähige, die Intabulationsklausel enthaltende Urkunde" ausgefolgt worden wäre, "so gehört die Liegenschaft doch zur Konkursmasse, wenn das Eigentum des Erwerbers nicht vor Konkurseröffnung ins Grundbuch einverleibt worden ist".
source: VwGH v. 24.10.2012, GZ. 2008/13/0088 - RIS
Die Nebengebühren [...] sind in der Urkunde aufzuzählen, und die Parteienvereinbarung muss in einer zur Grundbuchseintragung geeigneten Form mit Intabulationsklausel errichtet werden
source: Jusline.at
Auch in D war der Begriff vor langer Zeit gebraucht worden, im 19. Jh. u.a. auch im preußischem Rechtswesen:
Dagegen ist es nicht erforderlich, dass in den genannten Urkunden außer der Verpfändungserklärung eine besondere Einwilligung zur Einschreibung des Pfandrechts in das Hypothekenbuch (Intabulationsklausel) aufgenommen wird.
source: Preußischer Gesetz-Codex (1855)
In internationalem Zusammenhang jedoch wird er - eine Erinnerung an k. k. österr. Verwaltung? - weiter verwendet.
Das Verfügungsgeschäft ist jetzt ein einseitiges Rechtsgeschäft, das in der sogenannten Intabulationsklausel verkörpert wird. Die Intabulationsklausel ist gemäß Art. 23 SPZ /= Stvarnopravni zakonik/ eine unbedingte Erklärung des Veräußerers, dass er die Eintragung des Eigentumsrechts auf den Namen des Erwerbers zulässt.
source: WGO Monatshefte für Osteuropäisches Recht (Berlin 2004)
Zur Eintragung des Eigentumsrechts oder eines anderen Sachrechts im Grundbuch sind die richtige Aufsandungserklärung (Intabulationsklausel), d.h. die ausdrückliche, nicht bedingte Erklärung von der Person, deren Recht übertragen, geändert, belastet wird oder erlischt, dass sie mit der Eintragung im Grundbuch einverstanden ist, und ihre Unterschrift [...] erforderlich.
source: Slowen. Notariatskammer

Koschutnig 22.03.2018



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