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entschlagen



verzichten, verweigern


Erstellt von: user292410336
Erstellt am: 20.10.2018
Bekanntheit: 33%  
Bewertungen: 1 2

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Kommentare (5)


Duden meint zum dem Verb:
https://www.duden.de/rechtschreibung/entschlagen#Bedeutungb

2. auf ein Recht o. Ä. verzichten
user292410336 20.10.2018


„sich entschlagen“ mit einem Genitivobjekt ist gehobenes bis gespreiztes allgemeines Deutsch, was auf DWDS mit vielen Dutzenden von Beispielen belegt wird (s. https://www.dwds.de/wb/entschlagen ).
, Unter den Beispielen befinden sich allerdings auch welche, wo „sich entschlagen“ mit dem Objekt „der Aussage“ verbunden ist, z.B. Er werde ohnehin bei jeder Frage sein Recht nutzen, sich der Aussage zu entschlagen, da gegen ihn ermittelt werde.( Die Zeit, 18.10.2012, Nr. 43).
Wer dem Zitat nachgeht, entdeckt jedoch, dass es sich hier um einen österr. Fall handelt und dass der Text von einem Österreicher verfasst wurde.
Lanquart 24.11.2018


Weg damit! Wie der zitierte Duden bei den angeführten Beispielen zeigt: gehobene Sprache.
Lupina 08.03.2020


Ich muss Lupinas Forderung nach Entfernung widersprechen. Die Eintragung des Wortes geht in Ordnung, allerdings wäre dazu die Bedeutung zu ändern.
Durch die in Österreichs allgemeinem Sprachgebrauch häufigste Verbindung von „sich entschlagen“ mit „der Aussage“ hat sich hier dieses Verb bereits vom sinngebenden Hauptwort gelöst und selbst die spezielle Gesamtbedeutung „die Aussage verweigern“ angenommen:
Zuvor hatte sich der mitangeklagte Ex-FPÖ-Generalekretär Walter Maischberger erwartungsgemäß bei allen Fragen der Staatsanwaltschaft entschlagen – und beteuerte seine Unschuld
source: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 13.12.18

Lanquart 23.03.2020


Lanquart, du magst Recht haben. Aufgrund der Herkunft meines Deutsch war mir die eigentliche hohe Sprachebene von "sich entschlagen" geläufig, nicht hingegen die hierzulande offenbar eher gewöhnliche Ebene, auf der "entschlagen" mit "Aussage verweigern" gleichgesetzt wird (sichtbar auch beim Eintrag "Entschlagung = Verweigerung (der Aussage)".
Meiner Auffassung ist dort ja auch der 2. Bewerter, der ja durch seinen Eintrag „Erb(s)entschlagung“ bereits auf ein anderes österreichisches Entschlagen hingewiesen hatte.
Lupina 02.04.2020



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