Kommentare (6)
Nationalrat
wird ugs. auch für "Abgeordnete(r) zum Nationalrat" gebraucht, da "Rat" sowohl ein Titel als auch ein Kollegium sein kann (z.B. Schulrat, Oberschulrat vs. Landesschulrat oder Sanitätsrat vs. Oberster Sanitätsrat)
Eine Parallelkonstruktion "Herr Landtag N.N." für einen Abgeordneten zu einem Länderparlament ist daher nicht gebräuchlich.
Koschutnig 03.09.2008
Für den "Herrn Nationalrat"
einen eigenen Eintrag - "Herr Bundestagsabgeordneter"?
Koschutnig 08.09.2008
Beim Stöbern mit Unverständnis entdeckt:
Nur 2 -in Worten ZWEI- geben diesem Eintrag Bekanntheit / Qualität ? Könnte ich Daumen vergeben, würde ich sofort einen geben!Noch besser, zwei Kommentare
und von da keine Bekanntheit?Pedrito, vielleicht bringt dieser Hinweis deinen Eintrag auf den Weg der Bekanntheit?
Seit 2006 herinnen ! DJ 09.01.2009
folge der bewertungsaufforderung
natürlich umgehend *g*
wuppl 11.01.2009
Hallo wuppl...na wuuunderbar, das du meinen "Aufforderungen" Folge leistest!
Würde es etwa auch mit einer Zahlungsaufforderung auf mein Konto so gut klappen? *ggg (ernsthaft rechne ich allerdings nicht damit!)
DJ 11.01.2009
Der Begriff "Nationalrat" (m) ist deutschschweizerisches und österreichisches Standarddeutsch und meint die grosse Kammer des Bundesparlaments in at bzw. ch sowie die Mitglieder dieser Parlamente.
Standard in de: der Bundestag
(Duden)
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Standard 12.07.2016