5 stars - 2 reviews5


Zugehör

das,

Zubehör


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache Veraltet, Historisch
Erstellt von: x3tee
Erstellt am: 19.03.2013
Bekanntheit: 20%  
Bewertungen: 2 0

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Ähnliche Wörter

Sager
+2 
Sauger
+2 
Zager
+3 
Zoger
-3 

Kommentare (1)


das Zugehör: österr. Rechtssprache; die Zugehör: Schweizer Rechtssprache:
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie (ABGB) v. 1ten Junius 1811, i.d.g.F. § 294: »Unter Zugehör versteht man dasjenige, was mit einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, so lange er von derselben nicht abgesondert ist, sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigenthümer zum fortdauernden Gebrauche der Hauptsache bestimmt hat.« § 293: » Sachen, welche ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können, sind beweglich; im entgegengesetzten Falle sind sie unbeweglich. Sachen, die an sich beweglich sind, werden im rechtlichen Sinne für unbeweglich gehalten, wenn sie vermöge des Gesetzes oder der Bestimmung des Eigenthümers das Zugehör einer unbeweglichen Sache ausmachen..«



§ 297a.:»Werden mit einer unbeweglichen Sache Maschinen in Verbindung gebracht, so gelten sie nicht als Zugehör, wenn mit Zustimmung des Eigentümers der Liegenschaft im öffentlichen Buch angemerkt wird, daß die Maschinen Eigentum eines anderen sind. Werden sie als Ersatz an Stelle solcher Maschinen angebracht, die als Zugehör anzusehen waren, so ist zu dieser Anmerkung auch die Zustimmung der früher eingetragenen bücherlich Berechtigten erforderlich..«
http://www.jusline.at/Allgemeines_Buergerliches_Gesetzbuch_(ABGB).html

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art.644:


»1. Die Verfügung über eine Sache bezieht sich, wenn keine Ausnahme gemacht wird, auch auf ihre [sic!] Zugehör .

2. Zugehör sind die beweglichen Sachen, die nach der am Orte üblichen Auffassung oder nach dem klaren Willen des Eigentümers der Hauptsache dauernd für deren Bewirtschaftung, Benutzung oder Verwahrung bestimmt und durch Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise in die Beziehung zur Hauptsache gebracht sind, in der sie ihr zu dienen haben.

3. Ist eine Sache Zugehör, so vermag eine vorübergehende Trennung von der Hauptsache ihr diese Eigenschaft nicht zu nehmen.« http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a644.htmlIn CH nicht veraltet, s. http://www.zugehoer.ch/
Koschutnig 19.03.2013



Neuer Kommentar


Melde Dich an und erstelle einen neuen Kommentar.
Anmelden



Facebook   Xing   Twitter

Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das Österreichische Volkswörterbuch ist ein Verzeichnis von österreichischen Wörtern. Als Volkswörterbuch stellt es nicht nur die Sprache der Bevölkerung dar, sondern bietet jedem die Möglichkeit selbst mit zu machen. Derzeit sind über 1400 Wörter im Wörterbuch zu finden und über 10.000 Wörter wurden schon eingetragen.

Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

Im österreichischen Volkswörterbuch gehen wir weiter und bieten eine einzigartige Sammlung von Dialekten, Austriazismen und generell wichtigen Wörtern in Österreich. Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig. Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Zusätzlich umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich.

Daneben gibt es in Österreich neben der hochsprachlichen Standardvarietät noch einige zahlreiche regionale Dialektformen, hier besonders bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bildungsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Dienste sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprache interessierten Personen.